Unter dem Begriff der 15tel Abschreibung versteht man eigentlich eine Sonderbestimmung zur beschleunigten Absetzung von Sanierungs- bzw. Herstellungskosten. Diese Möglichkeit nutzt man in der Regel bei Bauherrenmodellen.
Bei Wohnimmobilien beträgt die Abschreibung im Normalfall 1,5 % des Gebäudewertes. Somit verteilt man die Abschreibung auf ca. 67 Jahre. Durch diese vergleichsweise geringe Abschreibung bleibt aus den Mieteinkünften ein Gewinn der letztendlich versteuert werden muss.
Als Bauherr hingegen kann man Sanierungs- und teilweise auch Baukosten auf die stark verkürzte Dauer von 15 Jahre absetzten. Dadurch hat man in dieser Zeit steuerlich gesehen mehr Ausgaben als Einnahmen und somit einen steuerlichen Verlust.
Die Mieteinkünfte werden in dieser Zeit quasi steuerfrei gestellt, und darüber hinaus kommt es durch die Gegenrechnung des Verlustes mit sonstigen Einkünften einkommensabhängig zu einer Ersparnis.